Balu hat geschrieben:
Ich hab da viel gelesen und bin immer noch der Meinung, das bei unseren Baujahren Sitze nicht eintragungspflichtig sind!
Grundprinzip: Änderungen an einem Fahrzeug, die eine Gefährdung für Verkehrsteilnehmer erwarten lassen, bringen die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs zum Erlöschen.
Ich schätze, dass jeder Richter den Sitz eines Fahrzeugs als sicherheitsrelevant einstufen wird.
Bis EZ 30.09.1999 gilt für Sitze §35a Abs.2 StVZO in der damaligen Fassung, der zusammengefasst besagt, dass Sitze "geeignet" sein müssen. Die Eignung hat das KBA mit Erteilung der ABE für das Fahrzeug bestätigt - oder der Sachverständige bei einer Vollabnahme/Einzelbetriebserlaubnis. Baut man jetzt einen anderen Sitz ohne Papiere ein, ist diese Eignung in Frage gestellt, wodurch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen KANN. Das lässt sich nur sicher umgehen, wenn die Eignung des neuen Sitzes vom Sachverständigen bestätigt wird ->Einzelabnahme -> neue Betriebserlaubnis, alles super!
Ausnahme: Einbau des Seriensitzes eines anderen Fahrzeugs. Hier ist die Eignung nachgewiesen. Wobei man auch hier aufpassen muss bei fahrlässig verbastelten Konsolen/Adaptern...
Man muss da schon ein bisschen aufpassen bei pauschalen Aussagen. Ähnlich wie "im Innenraum darf man umbauen, was man will". Das stimmt natürlich so überhaupt nicht...
Gehört hier aber alles gar nicht hin, ich bitte um Verzeihung