ALSO
Ich hab zwar ma in der StVZO gegoogelt aber nich wirklich was gefunden!
Das einzigste was ich dazu erstma gefunden hab is
das hier jedoch steht da keine Hoehe mit drin...zumindest hab ich keine gefunden!
Ich weiss aber das die Mindesteinbauhoehe 25cm betragen soll, und wenn die Nebler weiter als 40cm von der aeusseren Umrisskante des Fahrzeugs entfernt sind duerfen die NUR mit Fahrlicht einschaltbar sein! wenn sie unter 40cm liegen gehts auch mit Standlicht und man darf mit Standlich und neblern fahren!
MfG Timmy