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Vorface und el. LWR?!?
Verfasst: 1. Okt 2012, 13:00
von P3mZ
Heyho,
ich spiel schon seit geraumer zeit mit dem gedanken mein facelift auf vorface umzubauen.
Soweit sollte das problemlos vonstatten gehen bis auf die el. Lwr.
Ich hab auch keine vorface scheinwerfer hier legen um mir davon mal ein bild machen zu können, in den tiefen des internets wurde ich leider auch nicht fündig.
Nun also die frage, hat das schonmal jemand gemacht bzw besteht die möglichkeit den stellmotor der facelift scheinwerfer in die vom vorface zu integrieren?
Re: Vorface und el. LWR?!?
Verfasst: 1. Okt 2012, 14:03
von MonkeyWrench
Mahlzeit,
im Prinzip hast du nur 2 Möglichkeiten.
1.: Du bastelst dir iwas zurecht, dass die LwR am Vorface Scheinwerfer funst. (keine Ahnung ob das überhaupt geht)
oder
2.: Du verbaust die Scheinwerfer so wie sie sind, und verwischst alle Spuren einer LwR. (so hab ich's gemacht)
Es gab nämlich durchaus Facelifts ohne LwR und sogar mein 95er B Corsa CDX hatte keine.
Alle Angaben wie immer ohne Gewähr... ich schätze mal der gute Michi wird uns bald aufklären ob das mit ''verschwinden lassen'' ne Option is
Gruß
Matze
Re: Vorface und el. LWR?!?
Verfasst: 1. Okt 2012, 14:45
von redcorsa
Im Corsafan Forum hat einer die VFL Scheinwerfer umgebastelt, so dass die LWR funktioniert.
Bei den FL gabs die Scheinwerfer durchaus ohne LWR, in Frankreich z.B. war die nicht Pflicht
Re: Vorface und el. LWR?!?
Verfasst: 1. Okt 2012, 15:02
von max-nl
Nierderlände auch nicht. Alle Facelift und Vorfacelift ohne LWR.
Hab in Deutschland sogar ein Facelift umgebaut auf ohne LWR und mit original Armaturenbrettabdeckung ohne Knopf. War beim TüV kein Problem (ist der Mann nicht aufgefallen....).
Ich glaub wenn du alles auf Vorface umbaust und keinen Drehknopf da ist wird es keinen auffallen.
Re: Vorface und el. LWR?!?
Verfasst: 1. Okt 2012, 15:47
von P3mZ
Ich bin ja der meinung das solch eine rückrüstung nicht einfach vorgenommen werden darf, es gibt durchaus solche blindstopfen für dort wo eigetnlich der drehknopf für die lwr sitzt.
Ich möchte aber ärger mit dem tüv o.ä. vermeiden, aus dem grund kommt für mich nur eine umbaumöglichkeit in frage.
@redcorsa Hast du da eventuell nen link für mich?

Re: Vorface und el. LWR?!?
Verfasst: 1. Okt 2012, 15:56
von MonkeyWrench
Wie soll der TÜV denn merken, dass da mal eine drin war?

Re: Vorface und el. LWR?!?
Verfasst: 1. Okt 2012, 16:53
von redcorsa
P3mZ hat geschrieben:@redcorsa Hast du da eventuell nen link für mich?

Irgendwo in dem Thema stands mal
http://www.corsafan.de/forum/thread.php ... =95&page=1
Re: Vorface und el. LWR?!?
Verfasst: 1. Okt 2012, 18:41
von da_bleistift
MonkeyWrench hat geschrieben:Wie soll der TÜV denn merken, dass da mal eine drin war?

an der erstzulassung oder?die war ab 1. Januar 1990 bei allen Neuwagen pflicht wenn ich mich nicht täusche

Re: Vorface und el. LWR?!?
Verfasst: 1. Okt 2012, 18:51
von MonkeyWrench
MonkeyWrench hat geschrieben:
Es gab nämlich durchaus Facelifts ohne LwR und sogar mein 95er B Corsa CDX hatte keine.

Re: Vorface und el. LWR?!?
Verfasst: 1. Okt 2012, 21:43
von Michi
Bleistift hat recht. Seit 1. Januar 1990 ist es Vorschrift, dass die Scheinwerfereinstellung für alle Beladungszustände des Fahrzeugs in den vorgeschriebenen Toleranzen liegt. Das wird zu 99% über die allseits bekannte Leuchtweitenregulierung umgesetzt.
Es war allerdings jahrelang möglich, Fahrzeuge mit Einzelgenehmigung (Vollabnahme für z.B. Re-Importe etc.) mit einer Ausnahmegenehmigung zuzulassen. Diese Ausnahmegenehmigung muss allerdings im Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung drin stehen. Die wird i.d.R. von der ersten Zulassungsbehörde, die das Auto in die Finger bekommt, erteilt und dann bei späteren Ummeldungen einfach übernommen. Es fahren eine ganze Menge Autos so rum.
Ich hab auch einen 93er Corsa B GSi, der damals als EU-Wagen gekauft und in Deutschland mit einer Vollabnahme zugelassen wurde. Bei dem ist die notwendige Ausnahme auch eingetragen.
Zurück zum Thema:
Hat man ein Auto mit EZ vorm 1.1.1990, kann man eine eventuell vorhandene LWR einfach rauswerfen.
Danach geht das nicht mehr.
Mir ist klar, dass täglich haufenweise Fahrzeuge durch die HU gehen, die eigentlich eine LWR haben müssten, aber keine haben. Nicht jeder Prüfer schaut immer genau danach bzw. aufs Datum der EZ eines Fahrzeuges...
Re: Vorface und el. LWR?!?
Verfasst: 2. Okt 2012, 07:45
von Sardo_numspa
Michi hat geschrieben:Es war allerdings jahrelang möglich, Fahrzeuge mit Einzelgenehmigung (Vollabnahme für z.B. Re-Importe etc.) mit einer Ausnahmegenehmigung zuzulassen. Diese Ausnahmegenehmigung muss allerdings im Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung drin stehen. Die wird i.d.R. von der ersten Zulassungsbehörde, die das Auto in die Finger bekommt, erteilt und dann bei späteren Ummeldungen einfach übernommen. Es fahren eine ganze Menge Autos so rum.
... so zbsp der dodge von meiner frau und mir. da die in den usa überhaupt nicht wissen was ne LWR ist, hat der die auch nicht. und der ist bj 05! steht allerdings, wie michi schon sagte, dann auch entsprechend im fzg-schein eingetragen. wurde damals, als das auto importiert wurde, mit jeder menge sondergenehmigungen ausgestattet. wir haben allein 2 seiten Fzg-Schein voll, nur mit sonderkram... Fahrwerk oder felgen und so sind da noch nicht mal dabei...
Re: Vorface und el. LWR?!?
Verfasst: 2. Okt 2012, 13:17
von www.corsafan.de
Re: Vorface und el. LWR?!?
Verfasst: 2. Okt 2012, 14:47
von P3mZ
Super, genau das habe ich gesucht.
Dank dir...